Teilnahmebedingungen
1. Der Wettbewerb steht Pianistinnen und Pianisten aller Nationalitäten offen. Preisträgerinnen und Preisträger des ersten Preises 2024 sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sofern sie noch derselben Altersgruppe angehören. In der nächsthöheren Altersgruppe ist in diesem Fall eine Teilnahme möglich.
2. Die Teilnahme in der Alterskategorie I ist für Pianistinnen und Pianisten der Jahrgänge 2016 bis 2019 möglich.
3. Die Teilnahme in der Alterskategorie II ist für Pianistinnen und Pianisten der Jahrgänge 2013 bis 2015 möglich.
4. Die Teilnahme in der Alterskategorie III ist für Pianistinnen und Pianisten der Jahrgänge 2010 bis 2012 möglich.
5. Die Teilnahme in der Alterskategorie IV ist für Pianistinnen und Pianisten der Jahrgänge 2007 bis 2009 möglich.
6. Die Teilnahme in der Alterskategorie V ist für Pianistinnen und Pianisten der Jahrgänge 2004 bis 2006 möglich.
7. Die Teilnahme in der Alterskategorie VI ist für Pianistinnen und Pianisten
der Jahrgänge 2000 bis 2003 möglich.
8. Alle für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens 15. November 2025 an folgende E-mail-Adresse versendet werden:
[email protected].
Bewerbungen, die verspätet oder unvollständig einlangen, werden nicht akzeptiert.
9. Die Anmeldegebühr beträgt € 60 und kann nicht erstattet werden. Sie ist auf folgendes Konto einzuzahlen:
Verein der Freunde des Johann Joseph Fux Konservatoriums
IBAN: AT25 2081 5000 4344 7150
BIC: STSPAT2GXXX
10. Es werden alle rechtzeitig angemeldeten Pianistinnen und Pianisten, die sämtliche Wettbewerbskriterien erfüllen, zum Wettbewerb zugelassen. Sie müssen sich am Tag, an dem ihre Altersgruppe stattfindet, rechtzeitig beim Wettbewerbsbüro im Johann Joseph Fux Konservatorium (Nikolaigasse 2, 8020 Graz) anmelden.
11. Die Reihenfolge der Vorspiele pro Altersgruppe wird von der Wettbewerbsleitung festgelegt, im Vorfeld des Wettbewerbs online veröffentlicht und im Programmheft abgedruckt.
12. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die eigenen Kosten verantwortlich, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen.
13. Die Jury bewertet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand der zuvor von der Wettbewerbsleitung festgelegten Juryregeln.
14. Die Jury ist in ihrem Urteil unabhängig. Ihr Urteil ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15. Die Jury gibt das Ergebnis kurz nach dem Ende jeder Altersgruppe in einer öffentlichen Preisverleihung bekannt.
16. Das gesamte Repertoire muss auswendig gespielt werden.
17. Die freiwillige Teilnahme in einer höheren Altersgruppe wird gestattet.
18. Programmänderungen werden toleriert, sollten vorzugsweise aber bis spätestens 7. Jänner 2026 bekannt zu geben.
19. Alle Runden des Wettbewerbs sind öffentlich und werden live per Videostream übertragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass alle Foto-, Ton-, Videoaufnahmen und Internetübertragungen, die während des Wettbewerbs und der Preisträgerkonzerte erstellt werden, von der Wettbewerbsleitung oder Dritten auf analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- oder Bildton-Datenträgern einschließlich aller Plattformen, gleichgültig in welchem Format oder Verfahren, kommerziell und nicht kommerziell ausgewertet und verbreitet werden können. Sie verzichten auf alle diesbezüglichen Rechte.
20. Übungszimmer werden zur unmittelbaren Vorbereitung der Wettbewerbsvorspiele zur Verfügung gestellt. Die Übemöglichkeiten werden im Vorfeld des Wettbewerbs rechtzeitig publiziert. Zusätzliche Übemöglichkeiten sind nur während der Öffnungszeiten des Johann Joseph Fux Konservatoriums möglich, sofern sich nicht mit dem üblichen Schulbetrieb kollidieren.
21. Alle Preisträgerinnen und Preisträger sind verpflichtet, bei den Preisverleihungen anwesend zu sein. Sollten Preisträgerinnen und Preisträger zum Preisträgerkonzert eingeladen werden, so ist verbindlich daran teilzunehmen. Eventuelle daraus entstehende Kosten (zusätzliche Nächtigung) werden von der Wettbewerbsleitung übernommen.
22. Alle organisatorischen Entscheidungen bezüglich des Wettbewerbs bleiben in der Verantwortung der Wettbewerbsleitung. Die Wettbewerbsleitung behält sich das Recht vor, im Falle eines Missverständnisses alle endgültigen Entscheidungen zu treffen.
23. Durch die Übermittlung der Anmeldung zum Internationalen Béla-Bartók-Klavierwettbewerb in Graz erklärt der Antragsteller bzw. die Antragstellerin, alle in diesem Regelwerk genannten Bedingungen zu akzeptieren.