Teilnahmebedingungen
1. Der Wettbewerb steht PianistInnen aller Nationalitäten offen. PreisträgerInnen des ersten Preises 2019 sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sofern sie noch derselben Altersgruppe angehören. In der nächsthöheren Altersgruppe ist in diesem Fall eine Teilnahme möglich.
2. Die Teilnahme in der Alterskategorie I ist für PianistInnen der Jahrgänge 2014 - 2017 möglich.
3. Die Teilnahme in der Alterskategorie II ist für PianistInnen der Jahrgänge 2011 - 2013 möglich.
4. Die Teilnahme in der Alterskategorie III ist für PianistInnen der Jahrgänge 2008 - 2010 möglich.
5. Die Teilnahme in der Alterskategorie IV ist für PianistInnen der Jahrgänge 2005 - 2007 möglich.
6. Die Teilnahme in der Alterskategorie V ist für PianistInnen der Jahrgänge 2002 - 2004 möglich.
7. Die Teilnahme in der Alterskategorie VI ist für PianistInnen der Jahrgänge 1998 - 2001 möglich.
8. Alle für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens 15. November 2023 an folgende E-mail-Adresse versendet werden:
[email protected]. Bewerbungen, die verspätet oder unvollständig einlangen, werden nicht akzeptiert.
9. Die Anmeldegebühr beträgt 50 Euro und kann nicht erstattet werden. Sie ist einzuzahlen auf: Béla Bartók Internationale Musikgesellschaft Österreich
AT25 1200 0100 4033 4699
Bic: BKAUATWW
10. Es werden alle rechtzeitig angemeldeten PianistInnen, die sämtliche Wettbewerbskriterien erfüllen, zum Wettbewerb zugelassen. Sie müssen sich am Tag, an dem ihre Altersgruppe stattfindet, rechtzeitig beim Wettbewerbsbüro im Johann-Joseph-Fux-Konservatorium, Nikolaigasse 2, anmelden.
11. Die Reihenfolge der Vorspiele pro Altersgruppe wird von der Wettbewerbsleitung festgelegt und im Programmheft im Vorfeld des Wettbewerbs online veröffentlicht.
12. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist für seine/ihre eigenen Kosten verantwortlich, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen.
13. Die Jury bewertet die TeilnehmerInnen anhand der zuvor von der Wettbewerbsleitung festgelegten Juryregeln.
14. Die Jury ist in ihrem Urteil unabhängig. Ihr Urteil ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15. Die Jury gibt das Ergebnis kurz nach dem Ende jeder Altersgruppe in einer öffentlichen Preisverleihung bekannt.
16. Das gesamte Repertoire muss auswendig gespielt werden.
17. Die freiwillige Teilnahme in einer höheren Altersgruppe wird gestattet.
18. Programmänderungen werden toleriert, sollten vorzugsweise aber bis spätestens 7. Jänner 2024 bekannt zu geben.
19. Alle Runden des Wettbewerbs sind öffentlich und werden live per Videostream übertragen. Die TeilnehmerInnen erklären sich einverstanden, dass alle Foto-, Ton-, Videoaufnahmen und Internetübertragungen, die während des Wettbewerbs und der Preisträgerkonzerte erstellt werden, von der Wettbewerbsleitung oder Dritten auf analogen und/oder digitalen Ton -/Bild -/Bildton - Datenträgern einschließlich aller Plattformen, gleichgültig in welchem Format oder Verfahren, kommerziell und nicht kommerziell ausgewertet und verbreitet werden können. Sie verzichten auf alle diesbezüglichen Rechte.
20. Übungszimmer werden zur unmittelbaren Vorbereitung der Wettbewerbsvorspiele zur Verfügung gestellt. Die Übemöglichkeiten werden im Vorfeld des Wettbewerbs rechtzeitig publiziert.
21. Alle Preisträger sind verpflichtet, bei den Preisverleihungen anwesend zu sein. Sollten PreisträgerInnen zum Preisträgerkonzert eingeladen werden, so ist verbindlich daran teilzunehmen. Eventuelle daraus entstehende Kosten (zusätzliche Nächtigung) werden von der Wettbewerbsleitung übernommen.
22. Alle organisatorischen Entscheidungen bezüglich des Wettbewerbs bleiben in der Verantwortung der Wettbewerbsleitung. Die Wettbewerbsleitung behält sich das Recht vor, im Falle eines Missverständnisses alle endgültigen Entscheidungen zu treffen.
23. Durch die Übermittlung der Anmeldung an den Internationalen Béla-Bartók-Klavierwettbewerb in Graz erklärt der Antragsteller/die Antragstellerin, dass er/sie alle in diesem Regelwerk genannten Bedingungen akzeptiert.